Arnold André – The Cigar Company

AGB

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Kaufverträge mit Unternehmen

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1.
AllgemeinesAusschließlich die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen. Das gilt auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn diese Bedingungen im Einzelfall nicht besonders in Bezug genommen worden sind.
Abweichenden Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir bei Vertragsschluss nicht noch einmal ausdrücklich widersprechen.

2.
Angebote und Preise
2.1
Unsere Angebote sind freibleibend.
2.2
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, aber inklusive Tabaksteuer.
2.3
Die dem Sortiment entsprechende Auftragsrabattstaffel des André Vertriebs (Arnold André GmbH & Co. KG, 32257 Bünde) gilt nicht für Feinschnitttabak, E-Zigaretten und Accessoires und nur auf Direktbezüge von Groß- und Fachhändlern.

3.
Zahlungen / Aufrechnungsverbot / Zurückbehaltungsrecht
3.1
Unsere Rechnungen sind sofort fällig. Skonto und Zielvereinbarungen gelten nur für den jeweiligen Vertrag und begründen keinen Aufschub der Fälligkeit.
3.2
Die Frist für die Vorankündigung einer SEPA-Lastschrift beträgt zwei Kalendertage.
3.3
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von zwölf Prozent, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu ersetzen. Übersteigt der Zinssatz gemäß Satz 1 den gesetzlichen Zinssatz, steht dem Käufer der Nachweis frei, dass ein Verzugsschaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Weisen wir einen höheren Verzugsschaden nach, so bleibt uns dessen Geltendmachung vorbehalten.
3.4
Gerät der Käufer mit einer Zahlung – gleich aus welchem Rechtsgrund –, auch aus einem Wechsel oder Scheck, in Verzug oder hat er seine Zahlungen eingestellt, so werden alle Forderungen sofort fällig, auch wenn im Einzelfall längere Zahlungsfristen eingeräumt sind.
3.5
Durch den Käufer ist eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ausgeschlossen, es sei denn die Gegenansprüche oder das Zurückbehaltungsrecht beruhen auf demselben Rechtsverhältnis, auf § 320 BGB oder sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

4.
VermögensverschlechterungTritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, die unseren Anspruch aus dem jeweiligen Rechtsverhältnis gefährdet, so sind wir berechtigt, Vorkasse oder Sicherheit zu verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns solche vor Vertragsschluss vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt werden. Wird die Vorausleistung oder Sicherheit trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung nicht innerhalb der Nachfrist geleistet, sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

5.
Mindestbestellwert / Lieferung / Gefahrübergang
5.1
Der Mindestbestellwert einer Bestellung und vom Käufer gewünschter Teillieferungen beträgt 150,00 € netto, d.h. ohne Mehrwertsteuer und ohne Berücksichtigung von Rabatten und Skonti.
5.2
Liefertermine und Lieferfristen gelten nur annähernd. Fixgeschäfte müssen ausdrücklich vereinbart werden.
5.3
Bei Lieferungsverzögerungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Rohstofferschöpfung, Streik, Aussperrung oder von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen (auch bei unseren Zulieferern) verlängert sich die Leistungszeit um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung, soweit die Störung auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstands von Einfluss ist. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer bald möglichst mit. Der Käufer und wir haben auch das Recht, bei dauerhaften von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen oder für den Fall, dass wir ohne unser Verschulden von unseren Vorlieferanten nicht beliefert werden, unter Ausschluss jedweder Ersatzansprüche ganz oder teilweise vom Vertrage zurückzutreten. Etwaige erbrachte Leistungen sind im Falle eines Rücktritts unverzüglich zu erstatten. Derjenige Vertragspartner, der beabsichtigt, nach vorstehenden Regelungen vom Vertrag zurückzutreten hat dies mit einer Frist von zwei Wochen anzukündigen. Von dauernden Betriebsstörungen im vorstehenden Sinne kann ausgegangen werden, wenn die Störung länger als fünf Wochen dauert.
5.4
Schadensersatzansprüche aus dem Gesichtspunkt des Verzuges können vom Käufer nur unter den Voraussetzungen der nachstehenden Ziffer 6.3 geltend gemacht werden.
5.5
Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Auch über derartige Hindernisse informieren wir den Käufer unverzüglich. Für verzögerte, unterbliebene oder nicht vertragsgerechte Lieferungen, die von unserem Vorlieferanten verursacht sind, haben wir somit nicht einzustehen, soweit uns kein eigenes Verschulden trifft. Voraussetzung ist insbesondere, dass wir ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben.
5.6
Wir sind zu angemessenen Teillieferungen berechtigt. Diese werden mit dem Wert der Teillieferung in Rechnung gestellt.
5.7
Die Lieferung erfolgt Frei Haus des Käufers.
5.8
Die Transportgefahr, wozu auch die Gefahr von Verzögerungen auf dem Transportweg gehört, trägt in jedem Falle der Käufer, auch für Frei-Haus-Lieferungen.

6.
Mängelansprüche und Schadensersatz
6.1
Soweit wir gesetzlich zur Nacherfüllung verpflichtet sind, erfolgt diese nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Zurückgenommene Ware wird unser Eigentum. Ort der Nacherfüllung ist unser Sitz. Darüber hinaus stehen dem Besteller die gesetzlichen Ansprüche auf Rücktritt vom Vertrage und Minderung zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
§ 377 HGB bleibt unberührt. Für Schadensersatzansprüche gilt die nachstehende Ziffer 7.3.
6.2
Ein Verlust oder eine Beschädigung der Ware, die bei Anlieferung äußerlich erkennbar ist, ist spätestens bei Ablieferung des Gutes dem Frachtführer anzuzeigen und auf dem Frachtbrief oder Quittungsbeleg zu vermerken. Die Anzeige muss den Schaden oder die Fehlmenge hinreichend deutlich kennzeichnen. Ferner sind diese Schäden oder Fehlmengen auch uns unverzüglich anzuzeigen.
6.3

Im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) haften wir bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Schadenersatz, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden, wenn nachstehend nichts anderes geregelt ist. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf, ferner solche, bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

Dem Käufer stehen Schadensersatzansprüche gegen uns nach den gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt in gesetzlicher Höhe zu, wenn diese durch uns, einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht sind und auf

  • einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
  • einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder
  • dem Produkthaftungsgesetz oder
  • der Verletzung einer Pflicht aus einem übernommenen Beschaffungsrisiko oder einer übernommenen Garantie beruhen.

Weitere Schadensersatzansprüche gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen. Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung.

7.
Verjährung von Mängelansprüchen
7.1
Ansprüche des Käufers aufgrund von Sachmängeln verjähren in einem Jahr, es sei denn,
a) bei der von uns gelieferten Ware handelt es sich um eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und die dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder
b) es handelt sich um Ansprüche die Gegenstand des § 479 BGB sind oder
c) der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder beruht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen.
In den Fällen a) bis c) und für Schadenersatzansprüche, die nicht gemäß Ziff. 6.3 ausgeschlossen sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Das gleiche gilt für Ansprüche, die darauf beruhen, dass wir eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben.
7.2
Für Rechtsmängel gilt Ziffer 7.1 entsprechend.

8.
Vereinbarter Rücktritt vom Vertrag
Im Falle eines vereinbarten Rücktritts vom Vertrag berechnen wir eine Kostenpauschale in Höhe von fünfzehn Prozent des vereinbarten Gutschriftwertes. Altpreisige Ware wird grundsätzlich nur zum Steuerwert gutgeschrieben. Mängelansprüche des Käufers bleiben unberührt.

9.
Eigentumsvorbehalte
9.1
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.
9.2
Treten wir durch die Lieferung in Vorleistung – erfolgt die Lieferung der Ware also zu einem Zeitpunkt, zu dem wir das auf die jeweilige Ware bezogene geschuldete Entgelt noch nicht oder nicht vollständig erhalten haben (Vorbehaltsware) – gilt ergänzend:
9.2.1
Ferner behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch aus später abgeschlossenen Verträgen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich aller Eventualverbindlichkeiten, bezahlt sind.
9.2.2
Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften (bspw.: Werklieferungsvertrag) der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an
uns ab. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen erstrangigen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen an.
9.2.3
Der Käufer ist nur dann zur Weiterveräußerung berechtigt, wenn die Forderungen aus der Weiterveräußerung tatsächlich auf uns übergehen und sich der Käufer das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung seiner Forderung aus dem Weiterverkauf vorbehält.
9.2.4
Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. Das gleiche gilt bei einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers, die unseren Anspruch gefährden. In diesen Fällen sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen.
9.2.5
Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
9.2.6
Beträge, die aus abgetretenen Forderungen beim Käufer eingehen, sind bis zur Überweisung gesondert für uns aufzuheben.
9.3
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten.
9.4
Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
9.5
Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung durch den Käufer sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zurückzunehmen. Wir können uns aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware freihändig befriedigen.
9.6
Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an.

10.
Erfüllungsort / Gerichtsstand / geltendes Recht
10.1
Erfüllungsort ist unser Sitz.
10.2
Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Bielefeld, falls der Käufer Kaufmann oder juristische Person des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz in Deutschland hat. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sind wir auch berechtigt, unseren Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
10.3
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss von Rechtsnormen, die auf andere Rechtsordnungen verweisen (Internationales Privatrecht) und unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG).

11.
DatenverwaltungEs wird darauf hingewiesen, dass die Daten des Kunden gespeichert und automatisch bearbeitet werden. Dabei werden die anzuwendenden Datenschutzbestimmungen beachtet.

12.
Gesetzliche Hinweispflichten
12.1
Gesetzlicher Hinweis zur Altgeräte-Entsorgung: Entsprechend der europäischen Gesetzgebung ist es verboten, elektrische und elektronische Geräte über den Hausmüll zu entsorgen. Die elektrische Zigarette sowie das Ladegerät können bei kommunalen Rücknahmestellen für Elektronikschrott entsorgt werden. Arnold André GmbH & Co. KG, Moltkestraße 10-18, 32257 Bünde, Registrierungsnummer: Stiftung EAR Reg.Nr.: DE 94094952
12.2
Information zum Batteriegesetz: Bei E-Zigaretten können Batterien zum Lieferumfang gehören. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien sind wir als Händler gemäß Batterie-Gesetz verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen: Der Gesetzgeber schreibt ausdrücklich lt. Batteriegesetz vor, dass die Entsorgung von Altbatterien über den Hausmüll verboten ist. Altbatterien können an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort kostenlos abgegeben werden. Batterien, die wir in unserem Sortiment führen oder geführt haben, können Sie nach Gebrauch bei uns unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post (mit dem Vermerk Altbatterien) an uns zurücksenden.

Arnold André GmbH & Co. KG, Moltkestraße 10-18, 32257 Bünde
Registrierungsnummer: Stiftung GRS Batterien Reg.Nr.: 14070901
Kontakt

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:

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